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Bonner Resolution zum Doping im Sport

27. Juni 2008 | Von admin | Kategorie: 04 Standpunkte, 05 Hintergründe, 07 News über uns, Besonders empfohlen

Ende Mai 2008 veranstaltete unser Verein einen Fachübergreifenden Doping-Kongress in Bonn. Die gemeinsam erarbeiteten Inhalte wurden nun in der Bonner Resolution zum Doping im Sport zusammen gefasst:

Bonner Resolution zum Doping im Sport

  • Doping wird in der öffentlichen Diskussion nahezu ausschließlich als Fehlverhalten
    einzelner Personen dargestellt. Diese Sichtweise ist zu einfach und bedarf einer
    Ergänzung: Doping ist ein kollektiv erzeugtes Phänomen, das sich vornehmlich aus
    dem Zusammenwirken von Spitzensport, Wirtschaft, Politik, Massenmedien und
    Publikum ergeben hat. Eine effektive Dopingbekämpfung kann nur durchgesetzt
    werden, wenn alle an der Problemerzeugung beteiligten Akteure auch bei der
    Problemlösung einbezogen werden.
  • Doping ist – auch unter ärztlicher Kontrolle - gesundheitsschädigend und kann zum
    Tode führen. Alle Sportler müssen aktiv und intensiv vor solchen Folgen geschützt
    werden. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche.
  • Elementarer Bestandteil der Dopingbekämpfung ist die Prävention. Die nationalen
    Bemühungen müssen ausreichend finanziert und mit den internationalen Maßnahmen
    koordiniert werden. Der Präventionsgedanke darf dabei nicht auf der Appell-Ebene
    verbleiben, sondern muss sich in konkreten Maßnahmen niederschlagen. Dabei ist
    auch der Breitensport einzubeziehen. Projekte, die direkt an der Basis arbeiten, sind
    verstärkt zu fördern. Prävention hat Vorrang vor repressiven Maßnahmen.
  • Fairness ist ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Sportmoral. Doping
    unterläuft diese in einer subversiven Weise und gefährdet dadurch den gesamten
    Sport.
  • Nicht nur die Athleten, auch die Sportorganisationen unterliegen dem Fairness-Gebot.
    Die strukturellen Bedingungen für die Abwicklung von Training und Wettkampf sind
    durch die Sportorganisationen so einzurichten, dass ein faires Verhalten auch
    durchschnittlich möglich ist.
  • Die Kronzeugenregelung ist zugunsten der Athleten konsequent anzuwenden.
  • Die internationale Vernetzung des Anti-Doping-Kampfes ist voranzutreiben, denn
    nur gleiche Standards ermöglichen den Sportlern bei internationalen Wettkämpfen
    gleiche Chancen.
  • Das bestehende Kontrollsystem ist zu optimieren. Das Kontrollnetz muss so eng wie
    möglich werden. Dabei ist Transparenz des Systems und der Maßnahmen die
    Voraussetzung für Akzeptanz.
  • Sportrechtliche Sanktionen wegen Dopingverstößen müssen den allgemeinen
    Rechtsstandards entsprechen.
  • Eine Konzentration von Doping-Verfahren auf das verbandsunabhängige
    Deutsche Sportschiedsgericht bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
    (DIS) wird den Sportverbänden empfohlen.

    Bonn, im Mai 2008

    DOWNLOAD: bonner_resolution_zum_doping_im_sport (PDF)

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